Allgemeine Geschäftsbedingungen - Möbel


1. Vertragsabschluss

1.1. Mit Entgegennahme und Annahme der vom Käufer unterzeichneten Bestellung durch den Verkäufer
kommt der Vertrag auf der Grundlage der umseitig festgelegten Vereinbarungen und der nachstehenden Bedingungen zustande.

1.2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (Annahmefrist). Während der Annahmefrist ist der Käufer an sein verbindliches Vertragsangebot gebunden. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

1.3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

1.4. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkauf- und sonstigen AGB des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Gegenbestätigungen oder abweichende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

2.2. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Die Berechtigung zum Skontoabzug setzt voraus, dass die Skontierungsfrist bei sämtlichen Zahlungen eingehalten worden ist (Anzahlung, Abschlags-, Teil- und Schlusszahlungen).

2.3. Der über eine vereinbarte Vorauszahlung hinausgehende Kaufpreis ist zahlbar Zug-um-Zug gegen Übergabe der Ware.

2.4. Besondere, über den vertraglich vereinbarten Lieferumfang und im Kaufpreis enthaltene Leistungen hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten wie z.B. Dekorations- und Montagearbeiten werden zu angemessenen Preisen gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.

2.5. Gegenüber Forderungen und Ansprüchen des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen

3. Änderungsvorbehalt

3.1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, bei Vertragsabschluß erfolgt eine ausdrückliche, anderweitige Vereinbarung.

3.2. Geringfügige Abweichungen in Maserung und Farbe gegenüber einem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in 
der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Kunststoff, Lack, Natursteinplatten, Glas, Keramik) liegen und handelsüblich und dem Käufer zumutbar sind. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

3.3. Soweit sich aus Beschreibung oder Zusicherung nichts abweichendes ergibt, beziehen sich die Angaben der Holzarten auf die sichtbaren Frontflächen.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde, ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist.

4.2. Im Falle einer vereinbarten Anlieferung hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass der Transport bis in die Wohnung und/oder Anlieferstelle 
mit den üblichen Mitteln des Möbeltransports möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Käufer die dem Verkäufer hierdurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.

4.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Umstände, welche die Anlieferung erschweren können, rechtzeitig hinzuweisen.

5. Montage

5.1. Der für die Montage vorgesehene Raum muss vor Beginn der Arbeiten vollständig fertiggestellt, frei von fremden Gegenständen und besenrein sein. Der Auftraggeber hat uns über bekannte oder mögliche Hindernisse oder Erschwernisse vor der Montage zu unterrichten.

Sämtliche Nebenarbeiten (wie Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Der Käufer stellt für eine gewünschte Decken- und Wandbefestigung eine tragfähige Raumdecke und Wand zur Verfügung und stellt sicher, dass im Bereich der gewünschten Montage keine Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen verlaufen. Eine Überprüfung durch uns erfolgte nicht. Für Küchenmontagen wird darauf hingewiesen, dass Anschlüsse an Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen nur hergestellt werden können, wenn diese voll betriebsfähig sind. Die korrekte Bereitstellung der notwendigen Elektro- und Wasseranschlüsse ist Sache des Käufers. Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten für spätere Anschlüsse (außerhalb der Montagetermine) zusätzlich vom Käufer zu vergüten. Die Montage erfolgt ab Anschlussdose und Eckventil.

6. Lieferfristen

6.1. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware bereitsteht und Bereitstellungsanzeige bzw. Lieferankündigung erfolgt. Werden nachträglich Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen vereinbart, dann sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen angemessen zu verlängern.

6.2. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den 
Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

6.3. Der Verkäufer ist zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. 

6.4. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, sofern der Käufer für die Verzögerung allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.

6.5. Falls die Lieferungen dem Verkäufer dadurch unmöglich werden, dass seine Vorlieferanten ihn nicht beliefern, eine anderweitige 
Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und der Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers hat der Verkäufer zu erstatten.

6.6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers und ihm zumutbar sind. Erfüllt der Verkäufer nach Teillieferung die 
Restleistungen trotz Aufforderung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum des Verkäufers.

7.2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht 
unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. In diesem Fall ist der Empfänger auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

7.3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, 
insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls

8. Pauschalierter Schaden und Annahmeverzug

8.1. Steht dem Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung zu, kann ein pauschalierter Schadensersatz von 30 % des Bestellpreises verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist (vgl. § 309 Ziff. 5 BGB). Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

8.2. Der Verkäufer kann dem Käufer mit der Bereitstellungsanzeige eine angemessene Frist zur Abholung der bereitstehenden Ware setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist nicht die Abholung, dann gerät der Käufer in Annahmeverzug.

8.3. Führt Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer die bei einer Spedition üblichen Lagerkosten zu erstatten. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, die Einlagerung bei einer Spedition vorzunehmen und dem Käufer die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen sofort (Lagerung, evtl. Montage, Transport) in Rechnung zu stellen. Vor Einlagerung in eine Spedition oder der Berechnung von Lagerkosten hat der Verkäufer unter Fristsetzung zur Benennung eines geeigneten Lieferortes oder Lagers aufzufordern.

9. Warenrückgabe

9.1. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Käufer ein allgemeines Widerrufsrecht nicht zusteht.

9.2. Ein Widerruf kommt lediglich in Betracht, sofern dem Käufer ein Verbraucherdarlehen gewährt wurde, ein mit dem abgeschlossenen 
Kaufvertrag verbundener Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen wurde oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt wurde.


10. Haftung für Mängel

10.1. Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10.3. Die Verjährungsfrist beträgt bei gebrauchten Gegenständen, insbesondere gebrauchten Musterstücken und Ausstellungsstücken, 
zwölf Monate nach der Übergabe.

10.4. Die Verjährungsverkürzung in Abschnitt 10 Ziffer. 3 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung 
von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Haftung

11.1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

11.2. Eine Haftungsbegrenzung und ein Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.3. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines 
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

12. Personenmehrheit

12.1. Soweit auf Seiten des Kunden mehrere Personen an diesem Vertrag beteiligt sind, bevollmächtigen sich diese gegenseitig zur Empfangnahme und Abgabe von allen Erklärungen, sowie unsere Leistungen abzunehmen.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Sie sind vielmehr durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand

14.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Kaufmann ist.

14.2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Verkäufers.

15. Datenweitergabe an den Werkskundendienst

15.1. Wenn Sie eine auf Garantie oder auch außerhalb der Gewährleistungsfrist eine Reparatur an einem bei uns erworbenen Gerät oder Gegenstand wünschen, so wird in der Regel der Werkskundendienst des Herstellers oder ein Reparatur-Dienstleister mit der Durchführung

(Auftragserfüllung) beauftragt. Auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO werden dazu Ihre Daten den Dritten weitergegeben.